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Verordnung

In meiner Praxis können Sie ergotherapeutische Leistungen auf Wahltherapiebasis (bei allen Sozialversicherungsträgern) oder als Privatzahler in Anspruch nehmen.

In beiden Fällen ist eine ärztliche Verordnung ab der ersten Therapieeinheit von einem Facharzt (z. B. Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie) erforderlich.

Nehmen Sie Ergotherapie auf Wahltherapiebasis in Anspruch, so muss der Verordnungsschein spätestens bis zur zweiten Therapieeinheit von Ihrer Krankenkasse bewilligt sein, um eine anteilige Kostenrückerstattung sicher zu stellen. Die Bewilligung erhalten Sie in der Regel persönlich sofort, bzw. nach einigen Tagen zugesandt (per Post, Fax oder E-Mail). Bei der ÖGK und BVAEB ist diese Bewilligungspflicht aktuell ausgesetzt.

Nach 10 Einheiten Ergotherapie reichen Sie den bewilligten Verordnungsschein und die Honorarnote der Ergotherapeutin bei Ihrer Krankenkasse ein und ersuchen um Kostenrückerstattung.

(Stand 01.01.2024)

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